Liebe Patienten, liebe Mitglieder,
im Folgenden möchten wir Sie ganz aktuell über eine Änderung der Corona- Verordnung Baden-Württemberg bzgl. Dienstleistungen in physiotherapeutischen Einrichtungen informieren.
Update zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Stand 20.12.21)
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nun mehr beschlossen, dass sowohl physiotherapeutische Behandlungen, als auch medizinisches Funktionstraining / Rehasport ab sofort der 3-G Regelung unterliegen.
Bitte bringen Sie daher die entsprechenden Nachweise wie etwa Ihren Impfausweis, die CovPass App, eine Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Antigentest einer offiziellen Teststelle zu Ihrem nächsten Behandlungs-/Trainingstermin mit.
Das JETTZ Team wird Sie vor Ort weiter informieren.
Weiterhin besteht Maskenpflicht! Bitte tragen Sie mindestens eine OP-Maske im Zentrum. Wir empfehlen aber das Tragen einer FFP-2 Maske.
Herzlichen Dank!